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DEIN HASE FÜR ALLE FÄLLE

Allge­meine Geschäftsbe­dingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Rabbit in the Box GbR Gesellschafter Alexander Scharly & Annika Müller, nachstehend in Kurzform „Rabbit in the Box“ genannt.


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Rabbit in the Box mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.


Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Wir widersprechen Gegenbestätigungen unserer Kunden auf deren AGBs, dies gilt auch für den formularmäßigen Hinweis auf deren AGBs. Wir behalten uns vor diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.


Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Angebote & Aufträge

Vertragsbestandteil und Grundlage für die Arbeit von Rabbit in the Box ist der Projektvertrag und seine Anlagen. Ein Projektvertrag entsteht nach einem Kickoff-Meeting mit unseren Kunden, in welchem die Aufgabenstellung, die Ziele, Zielgruppen, Wettbewerber und Wettbewerbsvorteile, sowie Wünsche des Kunden besprochen werden.


Kickoff-Meetings mit unseren Kunden werden protokolliert und innerhalb 5 Werktagen den Kunden zur Verfügung gestellt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb weiterer 5 Werktage, wird dieses Protokoll zum verbindlichen Vertragsgegenstand.


Kunden haben die Möglichkeit online jeder Zeit ihren Projektvertrag einzusehen und Fortschritte zu prüfen. Sollte ein Kunde kein Login zu seinem Projekt wünschen, kann er auf Wunsch über jede abgeschlossene Aufgabe ein Update erhalten.


Auf Wunsch erhalten Kunden vor jeder Kosten verursachenden Leistung einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form. Der Kunde genehmigt den Voranschlag über eine online geleistete Unterschrift.


Kleinere Einzelaufträge mit maximalen Wert von 200€ netto bedürfen nicht der Vorlage eines Kostenvoranschlages und vorheriger Genehmigung des Kunden. Fordert der Kunde dies dennoch, erhebt Rabbit in the Box pro Kostenvoranschlag ein Honorar von 25,00€ zzgl. 19% Mehrwertsteuer.


Produktionsaufträge werden nach schriftlicher Freigabe des Kunden in der Regel im Namen und auf Rechnung von Rabbit in the Box erteilt. Rabbit in the Box überwacht die Produktion und prüft das Produktionsergebnis. Dadurch entstehende Kosten werden dem Kunde weiterberechnet. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.


Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Rabbit in the Box, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Rabbit in the Box resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.


3. Hosting- und Supportverträge

In der Regel, wenn vom Kunden nicht anders gewünscht, geht bei der Erstellung einer Homepage oder eines CRM-Systems ein Hosting- & Supportvertrag einher. Der Supportvertrag wird jährlich für die Laufzeit von 12 Monaten abgerechnet mit dem standardmäßigen Zahlungsziel von 14 Tagen.


Der Hosting- & Supportvertrag kann bis 30 Tage vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt werden. Der Kunde erhält rechtzeitig vor Ablauf eine Erinnerung von Rabbit in the Box. Solange der Kunde keinen Widerspruch einlegt, verlängert Rabbit in the Box die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.


Rabbit in the Box behält sich vor, Preise für Hosting- und Support bei Vertragserneuerung in angemessenen Rahmen anzupassen und den Kunden bei Ablauf seines Vertrages darüber zu informieren.


Rabbit in the Box agiert als Reseller für Hostingverträge und kann für den Ausfall des Servers oder anderen, unvorhergesehenen Problemen, nicht haftbar oder verantwortlich gemacht werden.


Übersteigen die Kundenanfragen für Support den monatlich festgehaltenen Rahmen von einer im Basisvertrag kalkulierten halben Stunde Zeitaufwand, behält sich Rabbit in the Box vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen und berechnet pro angefangener Viertelstunde 20,00 €.


4. Urheber- & Nutzungsrechte

Auch wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe (Maß an persönlicher, geistiger Schöpfung) nicht erreicht ist, gelten alle im Rahmen eines Auftrags erbrachten Leistungen von Rabbit in the Box als persönliche, geistige Schöpfung und sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.


Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde für die vertraglich vereinbarte Dauer das Nutzungsrecht an allen von Rabbit in the Box im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beinhaltet nicht die Vervielfältigung, Verwertung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.


Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, bleibt Rabbit in the Box in jedem Fall berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden und zu publizieren.


Diese Übertragung des Nutzungsrechts gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet und über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.


Die Nutzungsrechte der Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht in voller Höhe bezahlt sind, verbleiben bei Rabbit in the Box.


Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, z.B. einer Fotografie, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, z.B. von Models wird Rabbit in the Box in dem Umfang auf den Kunden übertragen, wie es die für die Durchführung der nach diesem Vertrag vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird Rabbit in the Box den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.


Rabbit in the Box darf die eigens entwickelten Werbemittel branchenüblich und angemessen signieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte, schriftliche Vereinbarung mit dem Kunde ausgeschlossen werden.


Arbeiten von Rabbit in the Box, dürfen vom Kunde oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Eine Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Rabbit in the Box ein zusätzliches Honorar in mindestens der 3 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Dies gilt auch, wenn erbrachte Leistungen von Rabbit in the Box ohne Ausgleichen der Rechnung über vereinbartes Honorar veröffentlicht und vom Kunde verwendet werden.


Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig (z.B. pro Abzug 0,05€) und bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Rabbit in the Box, außer es wurden bereits vertragliche Nebenabsprachen festgehalten.


Über den Umfang der Nutzung steht Rabbit in the Box ein Auskunftsanspruch zu.


5. Vergütung / Zahlungsbedingungen

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.


Bei der ersten Mahnung berechnet Rabbit in the Box eine Aufwandspauschale in Höhe von 3,00 €, bei jeder weiteren Mahnung fallen jeweils 5,00 € zusätzlich an. Im Falle des Verzuges ist die Forderung nach § 247 BGB zu verzinsen.


Rabbit in the Box ist berechtigt, bei Zahlungsverzug einer monatlich auftretenden Rechnung, durch beispielsweise Support-Verträge, die obliegende Vertragsleistung bis zur Zahlung des offenen Betrages zurückzuhalten.


Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Rabbit in the Box dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Gleiches gilt auch, wenn der Auftraggeber trotz mehrmaliger Aufforderung durch Rabbit in the Box seine Vertragspflichten (z. B. Zuarbeiten) nicht erbringt.


Bei Abbruch oder Änderung von Aufträgen, Verträgen und dergleichen durch den Kunden, und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, ist der Kunde verpflichtet gegenüber Rabbit in the Box alle anfallenden Kosten zu ersetzen und Rabbit in the Box für jegliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritte freizustellen.


Bei einem Rücktritt des Kunden ab 10 Tage vor Beginn des Auftrages ist Rabbit in the Box berechtigt, dem Kunden vom ursprünglich vertraglich geregeltem Honorar 10% als Stornogebühr in Rechnung zu stellen.


Alle in Angeboten, Aufträgen und Verträgen genannten Preise und die daraus resultierenden Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.


6. Mehraufwand

Entsteht unvorhergesehener Mehraufwand bedarf dieser der gegenseitigen Absprache und einer entsprechenden Nachhonorierung. Diese Mehrleistungen sind beispielsweise Neuentwürfe, bzw. umfangreiche Änderungen am Projekt, nachdem der Kunde das Projektergebnis bereits bestätigt und angenommen hatte.


Im Rahmen der Auftragsabwicklung wird dem Kunde ein Entwurf unterbreitet, welcher nach einer Besprechung einer bereits im Vertrag beinhalteten Überarbeitung unterzogen wird. Alle weiteren Revisionen werden je angefangener Viertelstunde mit einem Honorar von 20,00€ berechnet.


7. Geheimhaltungspflicht von Rabbit in the Box

Rabbit in the Box ist verpflichtet, alle Kenntnisse und Informationen, die im Rahmen eines Auftrages vom Kunden erhalten wurden, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln. Zudem verpflichtet Rabbit in the Box Mitarbeiter und herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise mit absolutem Stillschweigen. Bei Einblicke in interne Abläufe von Rabbit in the Box verpflichtet sich der Kunde ebenso zu absolutem Stillschweigen gegenüber Dritten.


8. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt Rabbit in the Box alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich die Zuarbeiten in einem angemessenen, gegebenenfalls vereinbarten Zeitraum zu erbringen. Werden vom Kunden inkorrekte oder unvollständige Unterlagen zur Verfügung gestellt, trägt der Kunde die Kosten des Mehraufwandes.


Alle Arbeitsunterlagen werden von Rabbit in the Box sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.


Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Rabbit in the Box erteilen.


9. Gewährleistung und Haftung von Rabbit in the Box

Rabbit in the Box führt keine markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Prüfung der entworfenen Projekte durch und dies gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen.


Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch Rabbit in the Box erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.


Werden innerhalb der Tätigkeit von Rabbit in the Box rechtliche Risiken bekannt, ist das Unternehmen verpflichtet den Kunde auf diese hinzuweisen. Handelt Rabbit in the Box auf ausdrücklichen Wunsch des Kunde hin, obwohl Bedenken in Hinblick auf Zulässigkeit der Maßnahmen geäußert wurden, ist der Kunde verpflichtet Rabbit in the Box von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Derartige Bedenken gibt Rabbit in the Box unmittelbar und in schriftlicher Form nach Bekanntgabe an den Kunden weiter.


Rabbit in the Box weist den Kunden darauf hin, wenn bei einer durchzuführenden Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution empfohlen wird.


Rabbit in the Box haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Für patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe übernimmt Rabbit in the Box in keinem Fall die Haftung.


Rabbit in the Box haftet nur für Schäden, die vom Unternehmen oder derer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des einmaligen Ertrages von Rabbit in the Box, welcher sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.


Die Haftung von Rabbit in the Box für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Rabbit in the Box nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.


10. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Rabbit in the Box verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Rabbit in the Box gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.


Bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich muss eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Diese Abgabe darf vom Kunde nicht bei Begleichen der Rechnung von Rabbit in the Box in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.


11. Leistungen Dritter

Sollten von Rabbit in the Box freie Mitarbeiter oder Dritte als Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen eingesetzt werden, verpflichtet sich der Kunde im Rahmen der Auftragsdurchführung diese von Rabbit in the Box eingesetzten Dritte nicht ohne Mitwirkung von Rabbit in the Box nach Abschluss des Auftrags in den folgenden 12 Monaten unmittelbar oder mittelbar zu beauftragen.


12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Die Herausgabe alle Aufzeichnungen, Arbeitsunterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen der Auftragsabwicklung auf Seiten von Rabbit in the Box entstanden sind, kann vom Kunde nicht gefordert werden. Rabbit in the Box schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars dem Kunde die vereinbarten Leistungen, jedoch nicht die zum Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Entwürfen, Produktionsdaten, Skizzen, etc.


13. Media-Planung und Media-Durchführung

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Rabbit in the Box nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Rabbit in the Box dem Kunden durch diese Leistungen nicht.


Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Rabbit in the Box nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Rabbit in the Box nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Rabbit in the Box entsteht dadurch nicht.


14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.


Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt aus Sicht von Rabbit in the Box insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Bereitstellung des vereinbarten Budgets in Verzug befindet.


15. Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, bemüht sich Rabbit in the Box und auch der Kunde eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.


16. Schlussbestimmungen

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Rabbit in the Box. Bei Leistungserbringung für Kunden in EU- oder Drittländern gelten die AGB von Rabbit in the Box, mit Erfüllungsort und Gerichtsstand Deutschland.


Öhringen, 09.04.2022